AGB & Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sprung & Süß Verleih
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Event- und Freizeitgeräten sowie damit zusammenhängende Serviceleistungen zwischen
Sprung & Süß Verleih Inhaber: Alexander Jäger Heinrich-Sahm-Str. 17 63110 Rodgau
E-Mail: info@sprungsuess-verleih.de Telefon: +49 151 61312263
– nachfolgend „Vermieter“ –
und seinen Kunden
– nachfolgend „Mieter“ –
2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
3. Gegenstand der Verträge können insbesondere die Vermietung von Hüpfburgen und anderen aufblasbaren Spielgeräten, Softeismaschinen, Popcornmaschinen, Waffelgeräten, Fotoboxen und sonstigen Eventgeräten sowie die Erbringung von Serviceleistungen rund um Helium-Schaumwolken sein.
4. Zusätzlich können insbesondere Lieferung, Aufbau und Abbau Vertragsbestandteil sein, soweit diese Leistungen ausdrücklich gebucht oder individuell vereinbart wurden.
5. Eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Hüpfburgen oder anderen Mietgegenständen während der Veranstaltung wird durch den Vermieter grundsätzlich nicht gestellt. Die erforderliche Aufsicht obliegt dem Mieter.
6. Bei Helium-Schaumwolken erfolgt der Betrieb derzeit ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm eingesetzte Personen, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird.
7. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss bei Online-Buchungen
1. Die Darstellung der verfügbaren Mietgegenstände, Zusatzleistungen und Preise auf der Internetseite stellt ein verbindliches Angebot des Vermieters zum Abschluss eines Vertrages dar, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
2. Der Mieter wählt im Buchungssystem insbesondere den Mietgegenstand, den Miettermin sowie gegebenenfalls Lieferung, Auf- und Abbau und weitere Zusatzleistungen aus.
3. Vor Abgabe der Buchung werden dem Mieter die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Mietgegenstand, Mietzeitraum, Gesamtpreis, gegebenenfalls Kaution sowie Liefer- und Zusatzkosten, angezeigt.
4. Der Mieter kann seine Angaben vor Abgabe der Buchung überprüfen und korrigieren.
5. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mieter eine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Vertrag kommt mit Abschluss dieses Buchungsvorgangs zustande.
6. Der Mieter erhält anschließend eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
7. Eine automatisierte Buchungsbestätigung dokumentiert den abgeschlossenen Vertrag und enthält die wesentlichen Buchungsdaten.
8. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages sind die Buchungsübersicht, die Buchungsbestätigung, die jeweilige Produktbeschreibung, gegebenenfalls gesonderte Sicherheitshinweise und diese AGB.
§ 3 Mietdauer
1. Die konkrete Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
2. Bei einer als Tagesmiete bezeichneten Buchung erfolgt die Übernahme grundsätzlich am Morgen des vereinbarten Miettages und die Rückgabe am Abend desselben Tages innerhalb der individuell vereinbarten Zeiten.
3. Die genauen Abhol- und Rückgabezeiten werden im Buchungsvorgang, in der Buchungsbestätigung oder individuell mit dem Mieter vereinbart.
4. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters möglich.
5. Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer ist nicht zulässig.
6. Wird ein Mietgegenstand ohne vorherige Vereinbarung verspätet zurückgegeben, kann für jeden dadurch begonnenen zusätzlichen Miettag der reguläre Tagesmietpreis des betreffenden Mietgegenstandes berechnet werden, soweit dem Vermieter hierdurch ein entsprechender Nutzungsausfall entsteht.
7. Dem Mieter bleibt bei einer pauschalierten Berechnung der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Nutzungsausfall entstanden ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Buchungsvorgang angezeigten und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.
2. Sprung & Süß Verleih ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
3. Kosten für Lieferung, Auf- und Abbau, Verbrauchsmaterial, Sonderanfertigungen sowie sonstige Zusatzleistungen werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.
4. Bei Auswahl der Zahlungsart Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung zu zahlen.
5. Erfolgt die Buchung weniger als 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, muss der Rechnungsbetrag spätestens vor Übergabe bzw. Beginn der vereinbarten Leistung vollständig eingegangen sein, soweit keine Barzahlung vereinbart wurde.
6. Bei vereinbarter Barzahlung ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Übergabe des Mietgegenstandes bzw. bei Beginn der vereinbarten Leistung fällig.
7. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe eines Mietgegenstandes zu verweigern, solange fällige Zahlungen oder eine vereinbarte Kaution nicht geleistet wurden.
8. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Kaution
1. Für einzelne Mietgegenstände kann eine Kaution erhoben werden.
2. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand und wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt oder individuell mitgeteilt.
3. Die Kaution dient insbesondere als Sicherheit für Ansprüche aufgrund von Beschädigungen, Verlust, fehlendem Zubehör, außergewöhnlichem Reinigungsaufwand, verspäteter Rückgabe oder sonstigen offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.
4. Nach Rückgabe werden der Mietgegenstand und das Zubehör überprüft.
5. Bestehen keine offenen Ansprüche, wird die Kaution grundsätzlich zeitnah und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Prüfung zurückerstattet.
6. Berechtigte Forderungen können im gesetzlich zulässigen Umfang mit der Kaution verrechnet werden.
7. Die Höhe der Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar.
§ 6 Eigentum, Standort und Weitergabe
1. Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
2. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden.
3. Eine Weitervermietung, Untervermietung, Verpfändung, Veräußerung oder sonstige nicht nur vorübergehende Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
4. Der Mietgegenstand darf grundsätzlich nur am vereinbarten Einsatzort verwendet werden.
5. Ein Standortwechsel bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Selbstabholung
1. Mietgegenstände können, soweit das jeweilige Produkt dafür freigegeben ist, vom Mieter selbst abgeholt werden.
2. Die Abholung darf nur durch eine volljährige Person erfolgen.
3. Der Vermieter kann zur Identifikation des Abholers die Vorlage eines geeigneten Identitätsnachweises verlangen.
4. Der Mieter ist für ein geeignetes Transportfahrzeug sowie eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Ladungssicherung verantwortlich.
5. Der Vermieter kann die Herausgabe verweigern, wenn die vorgesehene Transportmöglichkeit offensichtlich ungeeignet ist und dadurch eine erhebliche Gefahr für Personen oder Mietgegenstand entstehen würde.
§ 8 Lieferung und Zugang zum Veranstaltungsort
1. Lieferung sowie Auf- und Abbau können gegen gesonderte Gebühr gebucht werden.
2. Das reguläre Liefergebiet umfasst grundsätzlich einen Umkreis von bis zu 50 km um Rodgau.
3. Lieferungen außerhalb dieses Gebietes können individuell vereinbart werden.
4. Der Mieter muss gewährleisten, dass der Veranstaltungs- und Aufstellort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.
5. Der Mieter hat den Vermieter vor Vertragsschluss bzw. spätestens rechtzeitig vor Lieferung über erhebliche Transporthindernisse wie Treppen, enge Durchgänge, nicht befahrbare Wege, starke Steigungen oder vergleichbare Besonderheiten zu informieren.
6. Entsteht aufgrund nicht mitgeteilter Umstände ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, können nach vorheriger Abstimmung zusätzliche angemessene Kosten berechnet werden.
§ 9 Anforderungen an Aufstellflächen
1. Der Mieter hat eine ausreichend große, ebene, tragfähige und für den jeweiligen Mietgegenstand geeignete Aufstellfläche bereitzustellen.
2. Erforderliche Sicherheits- und Freiflächen müssen vorhanden sein.
3. Die Aufstellfläche und der unmittelbare Sicherheitsbereich müssen frei von gefährlichen oder scharfkantigen Gegenständen sein.
4. Der Mieter muss dem Vermieter vor dem Einschlagen von Verankerungen bekannte unterirdische Leitungen, Stromleitungen, Gasleitungen, Bewässerungsanlagen oder sonstige Einrichtungen anzeigen.
5. Soweit erforderlich, muss eine geeignete Stromversorgung entsprechend den technischen Anforderungen des Mietgegenstandes zur Verfügung stehen.
6. Ist ein sicherer Aufbau am vorgesehenen Standort nicht möglich, darf der Vermieter den Aufbau dort verweigern.
7. Soweit möglich, kann gemeinsam mit dem Mieter ein geeigneter Ersatzstandort gewählt werden.
§ 10 Aufbau von Hüpfburgen durch den Mieter
1. Ein Selbstaufbau durch den Mieter ist zulässig, soweit dies für die jeweilige Hüpfburg angeboten wird.
2. Voraussetzung ist eine vorherige Einweisung in Aufbau, Verankerung, Betrieb, Sicherheitsregeln und Abbau.
3. Der Mieter hat sämtliche Vorgaben der Einweisung, der Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie die für die jeweilige Hüpfburg geltenden Herstellerangaben einzuhalten.
4. Nach Übernahme der Hüpfburg trägt der Mieter die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Aufbau, die sichere Verankerung sowie den sicheren Betrieb während der Nutzungszeit.
5. Die Verantwortung umfasst insbesondere die laufende Kontrolle von:
* Verankerungen, * Befestigungspunkten, * Untergrund, * Gebläse, * Stromversorgung, * Luftdruck, * Sicherheitsabständen, * Wetter- und Windbedingungen.
6. Erkennbare Lockerungen oder Veränderungen sind unverzüglich fachgerecht entsprechend der Einweisung zu korrigieren.
7. Ist eine sichere Korrektur nicht möglich, muss der Betrieb unverzüglich eingestellt werden.
§ 11 Aufbau von Hüpfburgen durch den Vermieter und Übergabe
1. Wird der Aufbau durch Sprung & Süß Verleih gebucht, erfolgt dieser fachgerecht entsprechend den für die jeweilige Hüpfburg geltenden Hersteller- und Sicherheitsvorgaben sowie den maßgeblichen Vorgaben der DIN EN 14960.
2. Nach Abschluss des Aufbaus wird die Hüpfburg an den Mieter bzw. eine von ihm benannte volljährige Person übergeben.
3. Mit der Übergabe übernimmt der Mieter die Verantwortung für die laufende Beaufsichtigung und den sicheren Betrieb während der Nutzungszeit.
4. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, während des Betriebs regelmäßig zu kontrollieren, ob:
* die Verankerungen ordnungsgemäß sitzen, * Befestigungspunkte unverändert sind, * das Gebläse ordnungsgemäß arbeitet, * ausreichender Luftdruck vorhanden ist, * keine sicherheitsrelevanten Veränderungen eingetreten sind, * die zulässige Windgeschwindigkeit eingehalten wird und * sich die Wetterbedingungen nicht gefährlich verändert haben.
5. Durch Nutzung, Bodenbewegungen, Wind oder andere äußere Einflüsse gelockerte Befestigungen sind entsprechend der Einweisung nachzujustieren.
6. Der Mieter darf den vom Vermieter vorgenommenen Aufbau nicht eigenmächtig wesentlich verändern.
7. Die Übertragung der Betreiber-, Aufsichts- und Kontrollpflichten nach Übergabe lässt eine gesetzlich zwingende Haftung des Vermieters für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere einen schuldhaft fehlerhaften Aufbau, unberührt.
§ 12 Aufsichtspflicht bei Hüpfburgen
1. Sprung & Süß Verleih stellt während der Veranstaltung grundsätzlich kein Aufsichtspersonal.
2. Der Mieter muss während der gesamten Nutzungsdauer mindestens eine geeignete volljährige Aufsichtsperson stellen.
3. Die Aufsichtsperson muss mit den wesentlichen Sicherheitsregeln vertraut sein und das Nutzungsverhalten beobachten.
4. Die Hüpfburg darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt bleiben.
5. Die Aufsichtsperson muss bei gefährlichem Verhalten oder erkennbaren Sicherheitsrisiken unverzüglich eingreifen.
6. Die Verantwortung für die Beaufsichtigung der Benutzer liegt nach Übergabe beim Mieter.
§ 13 Besondere Sicherheitsregeln für Hüpfburgen
1. Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
2. Die für das jeweilige Modell geltenden Angaben zur maximalen Nutzerzahl, Körpergröße und sonstigen Nutzungsbeschränkungen sind einzuhalten.
3. Schuhe sowie scharfkantige, harte oder gefährliche Gegenstände sind vor dem Betreten abzulegen.
4. Essen, Getränke und Kaugummi sind auf der Hüpfburg nicht gestattet.
5. Tiere dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
6. Das Klettern auf Außenwänden, Schutznetzen, Dächern oder anderen nicht dafür bestimmten Bereichen ist untersagt.
7. Verankerungen, Sicherungseinrichtungen und Gebläse dürfen nicht entfernt oder manipuliert werden.
8. Das Gebläse muss während der vorgesehenen Nutzung ununterbrochen entsprechend der Einweisung betrieben werden.
9. Bei einem Gebläseausfall, erheblichem Druckverlust oder einer sonstigen sicherheitsrelevanten Störung ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen.
10. Bei Gewitter, Starkregen, Hagel oder sonstigen gefährlichen Wetterbedingungen ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.
§ 14 Windgrenze von 28 km/h
1. Für die von Sprung & Süß Verleih vermieteten Hüpfburgen gilt aus Sicherheitsgründen eine betriebliche maximale Windgeschwindigkeit von 28 km/h.
2. Spätestens bei Erreichen von 28 km/h, entsprechend etwa Windstärke 4 Beaufort, ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen und außer Betrieb zu nehmen.
3. Dies gilt auch bei stärkeren einzelnen Windböen, wenn die mittlere Windgeschwindigkeit darunter liegt.
4. Wird aufgrund der konkreten Wetterlage bereits unterhalb dieser Grenze ein sicherer Betrieb zweifelhaft, ist die Nutzung vorsorglich einzustellen.
5. Der Mieter bzw. die von ihm eingesetzte Aufsichtsperson ist verpflichtet, Wetter und Windentwicklung während der gesamten Nutzungsdauer zu beobachten.
6. Die Hüpfburg darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
§ 15 Schäden, Störungen und Reparaturen
1. Beschädigungen, Verluste und Funktionsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
2. Besteht die Möglichkeit einer Gefährdung von Personen oder einer Vergrößerung des Schadens, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.
3. Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen oder Reparaturversuche sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
4. Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu verhindern.
5. Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und der Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.
6. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden und Verluste.
7. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
§ 16 Rückgabe
1. Sämtliche Mietgegenstände sind vollständig einschließlich des ausgegebenen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
2. Bei vereinbarter Abholung müssen die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und zur Abholung bereitstehen.
3. Bei Selbstabholung bzw. Selbstaufbau sind die Mietgegenstände entsprechend der erfolgten Einweisung ordnungsgemäß abzubauen und zu verpacken.
4. Ist eine vollständige Prüfung bei Rückgabe oder Abholung nicht möglich, darf die abschließende Prüfung nach Rücktransport am Betriebsstandort des Vermieters erfolgen.
5. Festgestellte Schäden oder Fehlteile werden dem Mieter möglichst zeitnah mitgeteilt.
§ 17 Reinigung von Hüpfburgen
1. Hüpfburgen sind grundsätzlich trocken und besenrein zurückzugeben.
2. Normale, durch vertragsgemäße Nutzung entstehende leichte Verschmutzungen sind mit dem Mietpreis abgegolten.
3. Für eine nass zurückgegebene Hüpfburg wird ein zusätzlicher Trocknungsaufwand von 99,00 € berechnet.
4. Bei einer Verschmutzung, die über die normale vertragsgemäße Nutzung hinausgeht und eine zusätzliche intensive Reinigung erforderlich macht, wird der tatsächliche Reinigungsaufwand mit 89,00 € je Arbeitsstunde berechnet.
5. Bei einer solchen Intensivreinigung beträgt der berechnete Reinigungsaufwand aufgrund des erforderlichen Grundaufwandes mindestens 149,00 €, soweit tatsächlich ein entsprechender Aufwand entstanden ist.
6. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
7. Zu außergewöhnlichen Verschmutzungen zählen insbesondere erhebliche Verunreinigungen durch Lebensmittel, Getränke, Schminke, Farbe, Schlamm oder andere Stoffe, die sich nicht durch einfaches trockenes Abkehren entfernen lassen.
8. Wird eine Hüpfburg entgegen der erfolgten Einweisung falsch zusammengelegt oder verpackt und entsteht dadurch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann hierfür eine Aufwandspauschale von 50,00 € berechnet werden.
9. Dem Mieter bleibt auch hinsichtlich dieser Pauschale der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
10. Weitergehende Ansprüche aufgrund schuldhaft verursachter Beschädigungen bleiben unberührt.
§ 18 Softeismaschinen und Lebensmittelgeräte
1. Softeismaschinen und sonstige Lebensmittelgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung verwendet werden.
2. Der Mieter ist während der eigenen Nutzung für einen hygienischen Umgang mit Maschine, Lebensmitteln, Zutaten und Verbrauchsmaterialien verantwortlich.
3. Die Maschine ist nach der Nutzung vom Mieter entsprechend der Einweisung vorzureinigen.
4. Die abschließende fachgerechte Endreinigung wird ausschließlich durch Sprung & Süß Verleih durchgeführt.
5. Die Endreinigung ist bei der Vermietung einer Softeismaschine verbindlicher Bestandteil der Leistung und kann nicht abgewählt werden.
6. Die Kosten der Endreinigung werden vor Abschluss der Buchung im Buchungsvorgang bzw. Angebot ausgewiesen.
7. Eigenmächtige technische Veränderungen oder Reparaturen an der Maschine sind untersagt.
8. Vorgeschriebene Stromversorgung, Belüftungsabstände und sonstige technische Voraussetzungen sind einzuhalten.
§ 19 Helium-Schaumwolken
1. Helium-Schaumwolken werden derzeit als betreute Serviceleistung angeboten.
2. Aufbau und Betrieb der Helium-Schaumwolken-Technik erfolgen durch Sprung & Süß Verleih oder von ihm eingesetzte Personen.
3. Der Kunde darf während dieser betreuten Leistung keine eigenmächtigen technischen Veränderungen an Maschine, Gasversorgung oder Sicherheitseinrichtungen vornehmen.
4. Individuelle Schablonen, Logos, Initialen oder Sondermotive werden speziell für die jeweilige Buchung hergestellt.
5. Bereits hergestellte individuelle Sonderanfertigungen werden bei einer Stornierung nicht erstattet, soweit die hierfür entstandenen Kosten nicht mehr vermieden werden können.
6. Standardmotive werden hiervon nicht erfasst.
7. Sofern zukünftig eine Selbstabholung oder Selbstbedienung der Helium-Schaumwolken-Technik angeboten wird, gelten hierfür gesonderte Sicherheits- und Nutzungsbedingungen, die vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
§ 20 Stornierung durch den Mieter
1. Zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten gelten folgende freiwillig eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten:
Bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn: kostenfreie Stornierung.
Ab 6 Kalendertage bis einschließlich 3 Kalendertage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises.
Ab 2 Kalendertage vor Mietbeginn sowie am Veranstaltungstag: bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises.
2. Bei einer Stornierung ab 2 Kalendertage vor Mietbeginn wird kein bzw. nur der tatsächlich entstandene Mietausfall berechnet, soweit der Vermieter den stornierten Mietgegenstand für denselben Zeitraum anderweitig ohne wirtschaftlichen Verlust vermieten konnte.
3. Dem Mieter bleibt bei sämtlichen pauschalierten Stornierungskosten ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Die Kaution wird bei einer Stornierung vollständig zurückerstattet, soweit keine anderen fälligen Ansprüche bestehen.
5. Bereits entstandene Kosten für individuell angefertigte Schablonen und sonstige Sonderanfertigungen bleiben hiervon unberührt.
§ 21 Wetter- & Krankheitsgarantie für Hüpfburgen
(1) Die Wetter- & Krankheitsgarantie gilt ausschließlich für die Miete von Hüpfburgen.
(2) Kann eine gebuchte Hüpfburg aufgrund von Sturm, Starkregen oder Gewitter nicht wie vereinbart genutzt werden, kann der Mieter die Buchung der betroffenen Hüpfburg kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin verschieben oder die im Rahmen der Garantie vorgesehene Erstattung wählen.
(3) Die Krankheitsgarantie greift, wenn das Geburtstagskind erkrankt und die geplante Geburtstagsfeier deshalb nicht stattfinden kann. In diesem Fall kann die betroffene Hüpfburg ebenfalls kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin verschoben oder die im Rahmen der Garantie vorgesehene Erstattung gewährt werden. Die Erkrankung muss vor Beginn der Abholung bzw. Lieferung mitgeteilt werden.
(4) Wird ausschließlich eine Hüpfburg einschließlich Lieferung sowie gegebenenfalls Auf- und Abbau gebucht und die Garantie in Anspruch genommen, werden die Mietpauschale der Hüpfburg sowie die dieser Buchung zugehörigen Liefer- und vereinbarten Auf-/Abbaukosten vollständig erstattet.
(5) Enthält die Buchung neben der Hüpfburg weitere Produkte, Verbrauchsmaterialien oder Zusatzleistungen, gilt die Wetter- & Krankheitsgarantie nicht automatisch für diese weiteren Positionen. Eine darüber hinausgehende Stornierung oder Erstattung kann im Einzelfall durch Sprung & Süß Verleih entschieden werden. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Erstattung.
(6) Bei gemeinsam für mehrere Produkte berechneten Lieferkosten erfolgt keine automatische vollständige Erstattung der Lieferkosten. Der auf die garantieberechtigte Hüpfburg entfallende bzw. im Einzelfall festgelegte Erstattungsanteil wird im Rahmen der Garantieabwicklung bestimmt.
(7) Die Wetter- & Krankheitsgarantie gilt nicht für andere Mietprodukte wie insbesondere Softeismaschinen, Popcornmaschinen, Waffel- oder Donutgeräte, Photoboxen, Helium-Schaumwolken, Shot-Kühler, Zelte oder sonstige Eventgeräte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 22 Höhere Gewalt und technische Ausfälle
1. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstandes nicht erbracht werden, wird der Mieter unverzüglich informiert.
2. Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Verbote oder kurzfristig auftretende technische Defekte gehören.
3. Soweit möglich, kann ein gleichwertiger oder höherwertiger Ersatzmietgegenstand angeboten werden.
4. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für den Mieter nicht zumutbar, werden bereits für die nicht erbrachte Leistung gezahlte Beträge zurückerstattet.
5. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
§ 23 Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft am Mietgegenstand verursacht.
2. Der Mieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden, die durch Personen verursacht werden, deren Verhalten ihm rechtlich zuzurechnen ist.
3. Nach Übergabe trägt der Mieter die Verantwortung für die vereinbarte Nutzung, Beaufsichtigung sowie die laufenden betrieblichen Sicherheitskontrollen.
4. Verletzt der Mieter schuldhaft die ihm übertragenen Betriebs-, Aufsichts-, Kontroll- oder Sicherheitspflichten, haftet er für hieraus entstehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Normale Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch ist nicht zu ersetzen.
6. Bei schuldhaftem Verlust oder einer nicht wirtschaftlich reparierbaren Beschädigung bestimmt sich der zu ersetzende Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung insbesondere des Alters und Zustandes des Mietgegenstandes.
7. Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht.
§ 24 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Mieter nach ordnungsgemäßer Übergabe seine ihm obliegenden Aufsichts-, Kontroll-, Betriebs- oder Sicherheitspflichten schuldhaft verletzt.
5. Insbesondere begründet ein ordnungsgemäßer Aufbau durch den Vermieter keine dauerhafte Übernahme der Aufsicht oder laufenden Betriebskontrolle während der Veranstaltung.
6. Die gesetzliche Haftung des Vermieters für einen von ihm schuldhaft verursachten fehlerhaften Aufbau oder andere eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 25 Gesetzliche Mängelrechte
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Der Mieter wird gebeten, den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Beschädigungen, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
3. Festgestellte Mängel oder Funktionsstörungen sind dem Vermieter möglichst unverzüglich mitzuteilen.
4. Während der Mietdauer auftretende sicherheitsrelevante Störungen sind unverzüglich zu melden; die weitere Nutzung ist einzustellen, wenn ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
5. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers werden durch eine verspätete Mitteilung nicht pauschal ausgeschlossen.
§ 26 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
2. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
3. Ob der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts Anwendung findet, richtet sich nach dem konkreten Vertragsgegenstand.
4. Soweit für eine konkrete Buchung kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
5. Die freiwilligen Stornierungsrechte nach § 20 und die Wetter- & Krankheitsgarantie nach § 21 bestehen unabhängig hiervon nach Maßgabe dieser AGB.
§ 27 Kombi-Angebot
1. Bei gleichzeitiger Buchung von zwei teilnehmenden Geräten in einem Buchungsvorgang wird, soweit das Angebot im Buchungssystem aktiviert ist, ein Rabatt von 10,00 € auf den Gesamtbetrag ohne Kaution gewährt.
2. Bei drei oder mehr teilnehmenden Geräten beträgt der Rabatt 20,00 €.
3. Der Kombi-Rabatt wird im Buchungsvorgang ausgewiesen.
4. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Kombi-Rabatt nicht mit anderen Gutscheinen, Rabattcodes, Aktionscodes oder Bonuspunkten kombinierbar.
5. Werden einzelne Geräte aus einer Mehrfachbuchung storniert und liegen anschließend die Voraussetzungen für den gewährten Kombi-Rabatt nicht mehr vor, darf der Rabatt entsprechend neu berechnet werden.
§ 28 HüpfBonus Club
1. Teilnehmer des HüpfBonus Clubs erhalten für vollständig abgeschlossene und bezahlte Buchungen Bonuspunkte nach den jeweils geltenden Programmbedingungen.
2. Derzeit gilt:
1 Bonuspunkt je 5,00 € anrechenbarem Buchungswert.
3. Ein Bonuspunkt entspricht bei Einlösung grundsätzlich einem Rabatt von 0,50 €.
4. Eine Einlösung ist ab 25 Bonuspunkten möglich.
5. Bonuspunkte werden erst nach vollständig abgeschlossener Buchung endgültig gutgeschrieben.
6. Bonuspunkte sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.
7. Bei vollständiger Rückabwicklung einer Buchung entfallen die hierfür gewährten Bonuspunkte.
8. Bonuspunkte sind nicht mit anderen Gutscheinen, Aktions- oder Rabattcodes kombinierbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
9. Der HüpfBonus Club kann für die Zukunft geändert oder eingestellt werden. Bereits erworbene Punkte behalten im Falle einer Einstellung grundsätzlich noch 12 Monate ihre Gültigkeit.
§ 29 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Sprung & Süß Verleih.
§ 30 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Inhalte der Internetseite, insbesondere Fotografien, Grafiken, Logos, Texte und Gestaltungen, können urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.
2. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Nutzung ist nur zulässig, soweit eine gesetzliche Erlaubnis besteht oder die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt.
3. Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 31 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entzogen wird.
3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 32 Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Rechtlich erhebliche Mitteilungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon unberührt.
Kundeninformationen
1. Anbieter
Sprung & Süß Verleih Inhaber: Alexander Jäger Heinrich-Sahm-Str. 17 63110 Rodgau
E-Mail: info@sprungsuess-verleih.de Telefon: +49 151 61312263
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag wird im Online-Buchungssystem durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich abgeschlossen.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Vor Abgabe der Buchung können die eingegebenen Daten überprüft und korrigiert werden.
3. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
4. Vertragstext
Die wesentlichen Buchungsdaten und Vertragsinformationen werden dem Mieter nach Vertragsschluss per E-Mail übermittelt.
Der Mieter kann die Buchungsdaten und diese AGB vor Abschluss der Buchung speichern oder ausdrucken.
5. Wesentliche Merkmale der Leistung
Die wesentlichen Merkmale des jeweiligen Mietgegenstandes bzw. der gebuchten Dienstleistung ergeben sich aus der Produktbeschreibung und der Buchungsübersicht.
6. Preise
Die im Buchungsvorgang angegebenen Preise stellen die für die Buchung maßgeblichen Gesamtpreise dar.
Sprung & Süß Verleih ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Zusätzliche Liefer-, Aufbau-, Reinigungs-, Verbrauchsmaterial- oder sonstige Kosten werden vor Abschluss der Buchung gesondert angezeigt.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu bezahlen, bei kurzfristiger Buchung jedoch spätestens vor Übergabe bzw. Leistungsbeginn.
Bei vereinbarter Barzahlung erfolgt die Zahlung bei Übergabe bzw. Leistungsbeginn.
8. Liefergebiet
Das reguläre Liefergebiet umfasst einen Umkreis von bis zu 50 km um den Standort von Sprung & Süß Verleih in Rodgau.
Lieferungen außerhalb dieses Gebietes sind nach individueller Vereinbarung möglich.
9. Aufsicht bei Hüpfburgen
Sprung & Süß Verleih stellt grundsätzlich kein Aufsichtspersonal.
Nach Übergabe ist der Mieter für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung und die laufenden Sicherheitskontrollen während des Betriebs verantwortlich.
10. Kontakt
Bei Fragen oder Beanstandungen:
Sprung & Süß Verleih E-Mail: info@sprungsuess-verleih.de Telefon: +49 151 61312263
Stand: August 2026